AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Weitsprung gGmbH, Marburg

§ 1 Die Mindestteilnehmerzahl für eine Gruppenreise beträgt vier Personen (wenn nicht anders vereinbart). Die Mindestteilnehmerzahl für Reisen außerhalb dieses Kataloges wird individuell vereinbart. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Kataloges bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Marburg zustande. Über die Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.

§ 2 Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20% von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

§ 3 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Katalog, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen. a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar sind. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.

§ 4 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis: bis 50. Tage vor Reisebeginn 20%; vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%; vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%; vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60%; vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 85%; am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95%. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen.

§ 5 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von mindestens 50,- Euro je Person zu verlangen. Es bleibt Ihnen auch hier unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in der vorstehenden Pauschale ausgewiesen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

§ 6 Gerne können Sie Ihre eigenen medizinischen Hilfsmittel mitnehmen. Für die Funktionsfähigkeit mitgeführter Hilfsmittel können wir keine Verantwortung übernehmen.

§ 7 Die Mindestteilnehmer*innenzahl einer begleiteten Gruppenreise beträgt 4 Personen. Weitsprung kann bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. In jedem Fall wird Weitsprung Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zusenden. Wenn zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar ist, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten. Eventuell erfolgte Zahlungen auf den Reisepreis erstatten wir Ihnen unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, zurück.